Geburtsläuten

Wir läuten nicht nur wenn ein Mensch aus unserer Pfarre gestorben ist (Totenglocke), sondern wir wollen auch die Neugeborenen mit Glockengeläut begrüßen.

Bitte, melden Sie innerhalb von 14 Tagen die Geburt ihres Kindes im Pfarrbüro, dann wird am darauf folgenden Mittag fünf Minuten lang mit der großen Glocke geläutet.

Bei der Meldung der Geburt können Sie sich ggf. schon über Taufanmeldung und Tauftermine informieren.